Zwischenkredit

Beim Bausparen könnte ein Problem auftauchen: Es kann passieren, dass mit Erreichen des angesparten vereinbarten Guthabenbetrags das Bauspardarlehen nicht pünktlich zugeteilt wird, weil die Zielbewertungszahl nicht erreicht wurde. Die Annahme ist nun, dass Sie die unsichere Zeit des Wartens bis zur Zuteilung (es kann im schlimmsten Fall bis eineinhalb Jahre dauern) mit Ihrem Kaufprojekt nicht warten wollen.

Für diesen Fall ist es möglich, einen Zwischenkredit aufzunehmen. Dieser wird von verschiedenen Banken, auch von der Bausparkasse, angeboten und er kostet zusätzliche Gebühren. Als Sicherheit dient der bestehende, sich kurz vor der Zuteilung befindliche Bausparvertrag.

Dazu ein Beispiel:

Für die Bausparsumme von 50.000 € ist das Mindestsparguthaben von 20.0000 € bereits erreicht. Der Sparer erhält darauf den vereinbarten Guthabenszins von 2,5 % , das entspricht einem Betrag von 500 €. Der Sparer benötigt nun einen Zwischenkredit in Höhe von 50.000 € und dieser wird ihm für einen Zinssatz von 6,5 % angeboten. Das sind 3.250 € Kreditzinsen im Jahr. Und es bedeutet: Der Zwischenkredit kostet den Bausparer abzüglich der 500 € Guthabenzins 2.750 €.

Tipp:

2.750 € sind für eine Zwischenfinanzierung der "Traumimmobilie" kein zu hoher Preis, zumal dann nicht, wenn diese Immobilie als "Schnäppchen" deutlich unter dem durchschnittlichen Listenpreis erworben werden konnte.

Vorfinanzierung

Anders liegt der Fall allerdings, wenn sich ein Bausparer weit vor Erreichen des Sparziels zur Einlösung seines Bausparvertrags entschließt, um rascher an eine, wenn auch geringere, Darlehenssumme zu gelangen: Dies geht nur, wenn die Bausparsumme gemeinsam mit der Bausparkasse herabgesetzt wird. Außerdem sollte man bereits etwa die Hälfte der vereinbarten Guthabensumme angespart haben beziehungsweise einen Guthabenbetrag vorweisen können, der darlehenswürdig ist. Dabei gibt es nun die Möglichkeit, die Bausparsumme in Absprache mit der Bausparkasse herabzusetzen, damit der Vertrag möglichst rasch zuteilungsreif wird. Oft wird dabei die Zielbewertungszahl von der Bausparkasse etwas reduziert und es gibt gewisse Wartezeiten bis zu Zuteilung.

Natürlich fällt mit dem reduzierten Sparbetrag auch der ausgezahlte Darlehensbetrag geringer aus. Wer nicht bis zur kurz bevorstehenden Auszahlung warten will, muss wiederum einen Zwischenkredit aufnehmen, der aber deutlich mehr Gebühren kostet.

Dazu ein Beispiel:

Es muss ein Mindestguthaben von 20.000 € angespart werden, damit die Bausparsumme von 50.000 € ausgezahlt werden kann. Das vertraglich geforderte Mindestguthaben beträgt 40 % der Bausparsumme. Tatsächlich wurden nur 15.000 € angespart. Dadurch reduziert sich der erzielbare Darlehensbetrag auf 37.500 €. Eine Auszahlung des Betrages kann ca. ein Jahr oder länger dauern, da viele Bausparkassen bis zum nächsten Bewertungsstichtag warten müssen. 

Abbruch eines Bausparvertrages

Der komplette Abbruch eines begonnenen Bausparvertragsverhältnisses ist mit höheren Verlusten verbunden, so dass es meist günstiger ist, den Vertrag zu Ende zu sparen oder die Bausparsumme herabzusetzen (Vorfinanzierung). Denn: Bei einem solchen Abbruch verliert der Bausparer die eingezahlte Abschlussgebühr, staatliche Förderungen (Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmer-Sparzulage, sofern erhalten), müssen zurückgezahlt werden (Mindestspardauer ist 7 Jahre) und der Anspruch auf ein zinsgünstiges Darlehen entfällt ebenfalls.

Ausnahme bei diesen Überlegungen ist natürlich die Situation, wo sich ein Bausparer in persönlicher finanzieller Not befinden sollte und das Geld für nicht bauliche Zwecke unbedingt braucht, hier kann er gar nicht anders handeln, als den Vertrag aufzulösen. 

Tipp:

Lassen Sie sich für die Vor- und Zwischenfinanzierung sowie die Abbruch-Option von ihrem Bauspar-Berater die Daten schriftlich geben. Holen Sie Vergleichsangebote ein.